Allgemeine Teilnehmerbedingungen
Für den Besuch der Fight Night am 14. November 2026 im Reichshofsaal Lustenau. Mit dem Kauf einer Karte gelten diese Bedingungen.
Veranstalter
Die Fight Night wird vom Lobos Fight Club Rankweil ausgerichtet, unterstützt von der Nordtribüne Lustenau. Die vollständigen Angaben zum Veranstalter stehen im Impressum.
Karte und Einlass
Eine Karte berechtigt eine Person zum einmaligen Eintritt. Am Einlass wird der QR-Code auf dem Ticket gelesen; entwertete Karten verlieren ihre Gültigkeit. Wer eine VIP-Karte hat, erhält einen zugewiesenen Platz am Tisch. Normalkarten sind Sitzplätze mit freier Platzwahl im jeweiligen Bereich.
Die Karte darf weitergegeben werden. Ein gewerblicher Weiterverkauf über dem aufgedruckten Preis ist nicht gestattet.
Kein Rücktrittsrecht
Bei Freizeitveranstaltungen zu einem bestimmten Termin besteht nach § 18 Abs. 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz kein Rücktrittsrecht. Gekaufte Karten werden daher nicht zurückgenommen und nicht erstattet. Ausgenommen ist der Fall, dass die Veranstaltung abgesagt oder verlegt wird.
Absage oder Verlegung
Fällt die Veranstaltung aus, wird der Kartenpreis erstattet. Wird sie verlegt, behält die Karte für den Ersatztermin ihre Gültigkeit; wer den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, erhält den Kartenpreis zurück. Weitergehende Ansprüche — etwa Anreise, Übernachtung oder Verdienstentgang — bestehen nicht, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Foto- und Filmaufnahmen
Bei der Veranstaltung wird fotografiert und gefilmt. Die Aufnahmen zeigen das Geschehen im Ring, die Stimmung im Saal und das Publikum. Sie werden für die Berichterstattung über die Veranstaltung und für die Ankündigung künftiger Veranstaltungen verwendet, unter anderem auf dieser Webseite, auf Instagram und in Druckwerken.
Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Dokumentation und Bewerbung der Veranstaltung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wer einzeln und erkennbar im Bildmittelpunkt stehen soll — etwa für ein Porträt oder ein Werbemotiv —, wird vor Ort gefragt.
Wer nicht abgebildet werden möchte, kann das den Fotografinnen und Fotografen vor Ort sagen oder sich danach an office@lobos-fightclub.at wenden; wir nehmen das Bild dann heraus. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.
Eigene Aufnahmen für private Zwecke sind willkommen. Gewerbliche Ton-, Bild- und Filmaufnahmen brauchen unsere vorherige Zustimmung.
Garderobe
Die Garderobe ist eine unbewachte Ablage. Wir übernehmen keine Verwahrung und keine Obhut für abgelegte Kleidung und Gegenstände. Für Verlust oder Beschädigung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wertgegenstände gehören nicht in die Garderobe.
Hausordnung
Im Saal gilt das Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen des Ordnerdienstes ist Folge zu leisten. Nicht mitgebracht werden dürfen Waffen, gefährliche Gegenstände, pyrotechnische Artikel sowie eigene Getränke und Speisen. Wer den Ablauf stört, andere gefährdet oder erkennbar stark alkoholisiert ist, kann ohne Erstattung des Kartenpreises des Saales verwiesen werden.
Für Jugendliche gelten die Ausgeh- und Alkoholbestimmungen des Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetzes.
Haftung
Der Aufenthalt im Saal erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen — insbesondere das Konsumentenschutzgesetz und das Produkthaftungsgesetz — eine weitergehende Haftung vorsehen.
Datenschutz
Welche Daten beim Kartenkauf verarbeitet werden, wer sie erhält und wie lange sie gespeichert bleiben, steht in der Datenschutzerklärung. Der Kartenverkauf läuft über unseren Ticketpartner; dort gelten zusätzlich dessen Bedingungen für die Abwicklung der Bestellung.
Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Stand: 18. September 2026